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Im Berner Jura hat ein Wolf ein Kalb in einer geschützten Mutterkuhherde gerissen. Der Kanton Bern hat deshalb eine Abschussbewilligung für einen «schadenstiftenden Einzelwolf» erteilt.
Die Rissmuster weisen laut dem Kanton Bern auf einen Wolf als Verursacher hin.
Marcel Langthim
In der Nacht vom 9. auf den 10. Oktober 2026 wurde in Nods im Berner Jura ein Kalb gerissen. «Die Rissmuster weisen auf einen Wolf als Verursacher hin; die Ergebnisse der DNA-Probe stehen noch aus. Das gerissene Tier gehörte zu einer geschützten Mutterkuhherde mit 20 Tieren», schreibt der Kanton Bern.
Mit dem Riss eines «geschützten Nutztieres der Rindergattung» sei die gesetzliche Vorgabe für den Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfs nach Art. 9b Jagdverordnung erfüllt, heisst es in der Mitteilung des Kantons Bern. Der Abschuss kann durch das Jagdinspektorat ausgeführt werden.
Die Abschussbewilligung gilt für die Gemeinden Nods, Orvin, Cortébert, Courtelary, Corgémont, Sonceboz und Plateau de Diesse, beschränkt auf die Chasseral-Kette und den Mont Sujet.
Der Abschuss muss in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf geschützte Nutztiere stattfinden. Laut Mitteilung ist die Verfügung bis am 12. Dezember 2026 befristet.
Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde werde die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen, schreibt der Kanton Bern.
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