Ab Dienstag (20. Oktober) müssen sich im Wiener Neustädter Landesgericht prominente Angeklagte einfinden: der frühere Finanzminister Hans Jörg Schelling und der Manager Siegfried Wolf. Auch eine niederösterreichische Finanzbeamtin muss sich verantworten. Im Mittelpunkt steht ein mutmaßlicher Deal um 630.000 Euro Steuergeld.
Die Ausgangslage, so wie sie in der umfangreichen Anklageschrift der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dargelegt ist, lässt sich leicht umreißen: Der Manager Siegfried Wolf (68), einst Präsident des Automobil-Zulieferers Magna Europa, soll der früheren Finanzamtschefin K. (65) ein „korruptives Angebot“ gemacht haben. Er werde seine Kontakte ins Finanzministerium spielen lassen und K. bei ihrer Bewerbung für den Vorstandsjob des Finanzamts Baden unterstützen. Im Gegenzug solle die Beamtin dafür sorgen, dass Wolfs Antrag auf Steuernachsicht durchgehe. Schelling (72) wiederum soll nach Ende seiner Amtszeit als ÖVP-Finanzminister (September 2014 bis Dezember 2017) versucht haben, sich „aus unsachlichen Motiven“ für Wolf einzusetzen.
Soweit die grobe Zusammenfassung der Anklagevorwürfe. Gleich vorweg: Das angeklagte Trio sieht die sogenannte Steuer-Causa völlig anders.
Es ist damit zu rechnen, dass sich alle drei nicht schuldig bekennen. Aber der Reihe nach. Am besten lässt sich der Prozessgegenstand in überschaubare Teile zerlegen, wenn man sich die einzelnen Personen ansieht.
Da ist zunächst Ex-Finanzamtsleiterin K. Sie war ab 2003 Leiterin des Finanzamts Neunkirchen (Wolf hatte seinen Wohnsitz in diesem Sprengel, daher war K. für ihn zuständig). Mit 1. September 2018 wurde K. Vorständin des Finanzamts Baden. Im Dezember 2021 wurde sie wegen des gegenständlichen Strafverfahrens vom Dienst suspendiert. Nun werden ihr Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht zur Last gelegt.
Die Anschuldigungen gegen die Frau lassen sich in drei Teilen darstellen. Erstens: Sie soll im Juli 2018 in Wiener Neustadt als Leiterin des damaligen Finanzamts Neunkirchen/Wiener Neustadt ihre Befugnis, abgabenrechtliche Bescheide zu erlassen, missbraucht und dadurch einen Schaden für die Republik herbeigeführt haben. Und zwar, indem sie Wolfs Antrag auf Steuernachsicht genehmigte. Es ging um Nachsicht der für 2006 bis 2011 festgesetzten Einkommenssteuern im Ausmaß von 630.000 Euro.
Zweitens: Sie habe einen Vorteil angenommen, nämlich die Unterstützung bei der Bewerbung für die Planstelle der Leiterin des Finanzamts Baden – der Deal (übrigens eingefädelt in der Autobahnraststätte Guntramsdorf) habe gelautet: Vorteil gegen Genehmigung des Nachsichtsantrags von Wolf. Die WKStA nennt das Bestechlichkeit.
Drittens: K. soll „eine Tatsache offenbart“ haben, „obwohl sie zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen wäre“: Ende Mai, Anfang Juni 2019 soll sie Wolf „gesteckt“ haben, dass die Steuernachsicht wohl doch nicht halten werde. Ende Juni 2019 soll sie verraten haben, dass das betreffende Finanzamt vom Finanzministerium die Weisung erhalten habe, den Nachsichtsbescheid aufzuheben.
Wolf wiederum werden in diesem Zusammenhang Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung zur Last gelegt. Der Ex-Magna-Boss, der zuletzt in Russland tätig war (er fungierte etwa als Aufsichtsrats-Chef der Sberbank Europe AG, einer Tochter der russischen Sberbank), soll sich zugunsten von K. bei Thomas Schmid eingesetzt haben. Dieser war Generalsekretär im Finanzministerium, danach Alleinvorstand der Staatsholding Öbag.
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass Schmid in diverse Affären verwickelt war, bemühte sich der frühere Spitzenbeamte um den Status eines Kronzeugen, der ihm nach Längerem auch gewährt wurde. Vor allem diverse (sichergestellte) Chats, die Schmid mit Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft geführt hatte, boten den Strafverfolgungsbehörden reichlich Anhaltspunkte.
Auch die Steuer-Causa war Thema. Per Messengerdienst WhatsApp schrieb Wolf an Schmid: „Ich habe mit der Dame aus Wr. Neustadt geredet. Sie will Baden – ich sagte ihr, es wird überlegt und sie soll ihr Thema erledigen!!“
Und nun zu Schelling. Ihm wird versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. So ganz konkret ist die Anschuldigung nicht, Ort und Zeit des mutmaßlich vorliegenden Delikts seien „nicht mehr exakt feststellbar“, heißt es in der Anklage. Der frühere Spitzenpolitiker soll versucht haben, Schmid zu einem Befugnismissbrauch anzustacheln. Und zwar, indem er Schmid mehrfach anrief und aufforderte, er solle sich „parteilich“ für Wolf und dessen Steuersache „einsetzen“.
Laut WKStA soll sich Schelling für Wolf engagiert haben, weil letzterer in Russland gut vernetzt war und ist. So habe Wolf dem Ex-Minister geholfen, nach der Politik einen Beratervertrag bei der Projektgesellschaft für die Errichtung der Nord-Stream-2-Gaspipeline zu ergattern. An der mutmaßlich korruptiven Vereinbarung zwischen Wolf und K. war Schelling nicht beteiligt.
Klar ist: Schelling wird von Schmid belastet. Diesbezügliche Chats wurden aber nicht gefunden. In der Anklage heißt es: „Auch wenn sich MMag. Schmid an die genauen Worte von Dr. Schelling nicht mehr erinnern kann, hat er doch klar zum Ausdruck gebracht, dass der ehemalige Finanzminister ihn auch nach dem Ende seiner Ministertätigkeit mehrfach zu diesem Anliegen von Ing. Wolf kontaktiert und aufgefordert habe, er solle sich für Ing. Wolf und die von ihm gewünschte Nachsicht (Steuernachsicht, Anm.) einsetzen.“
Übrigens: Die WKStA hat sich auch zu den steuerrechtlichen Aspekten der viel zitierten Steuernachsicht geäußert. In einem Statement heißt es: „Die Entscheidung des Finanzamts auf Gewährung der Steuernachsicht war bereits vor Beginn der Ermittlungen der WKStA von der Fachaufsicht des Finanzministeriums bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt als mutmaßlich strafrechtswidrig angezeigt, aber eingestellt worden.“ Aber: „Der im nunmehrigen Verfahren vorliegende Nachrichtenaustausch (die Chats, Anm.) lag damals noch nicht vor.“ Später wurde die Steuernachsicht vom Bundesfinanzgericht als rechtswidrig aufgehoben. Dieser Schritt wurde vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Schelling, vertreten von Anwältin Caroline Kindl, bestreitet in einer schriftlichen Stellungnahme sämtliche Vorwürfe. Er habe sich rechtmäßig verhalten: „Es ist aus strafrechtlicher Sicht zulässig und nicht strafbar, ja nicht einmal moralisch verwerflich, sich für einen anderen (sei es auch eine Person des öffentlichen Lebens wie Wolf) einzusetzen und dessen Interessen (parteiisch) zu vertreten.“
Und: „Es ist weiters durchaus zulässig, im Rahmen dessen an einen Beamten heranzutreten und zu versuchen, ihn von dem Ansinnen des Betroffenen zu überzeugen, ihn zu ersuchen, sich die Sache anzuschauen, bestimmte Punkte zu berücksichtigen etc.“ Zur besseren Einordnung heißt es weiter: „Unzulässig wäre es freilich, den Amtsträger durch Vorteile dazu zu bringen, ein Amtsgeschäft vorzunehmen. Dafür besteht aber im Sachverhalt keinerlei Anhaltspunkt und das fand auch nicht statt.“
Wie das gerichtliche Pendel bei Schelling ausschlägt, wird also zu einem Gutteil von der Frage abhängen, ob auch der Richtersenat (nicht nur die WKStA) den Kronzeugen Thomas Schmid für glaubwürdig hält. Das weiß natürlich auch die Verteidigung. Und so heißt es in einem Pressestatement von Verteidigerin Caroline Kindl vorsorglich: „Die Anklage stützt sich auf die Aussage von Thomas Schmid. Er ist Kronzeuge und profitiert von seinen Aussagen durch eine gesetzliche Begünstigung. Solche Aussagen müssen deshalb besonders sorgfältig geprüft werden, weil er auch ein eigenes Interesse hat.“
Zur Erklärung: Schmid gibt ja zu, sich selbst auch strafbar gemacht zu haben. Da er aber Kronzeugenstatus hat und der Justiz bei der Aufklärung von Straftaten hilft, ist die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung des vormaligen Öbag-Chefs zurückgetreten. Damit das so bleibt, muss Schmid einerseits „liefern“ und andererseits stets die Wahrheit sagen.
Das Landesgericht Wiener Neustadt hat folgende Verhandlungstage angesetzt: 20., 22., 23. Oktober, 30. November, 1., 2., 3., 4., 15., 16. und 17. Dezember 2026. Allen drei Angeklagten drohen ein Jahr bis maximal zehn Jahre Haft. Freilich gilt für das Trio die Unschuldsvermutung.

